Familienrecht

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat mir im Jahre 1999 gestattet, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.

Das Familienrecht ist in meiner täglichen Praxis ein Tätigkeitsschwerpunkt und ständige Fortbildungsmassnahmen sind selbstverständlich.

Zu meinen Tätigkeiten im Familienrecht gehören insbesondere

  • Beratung vor und nach der Eheschließung (Ehevertrag)
  • Beratung bei der Regelung erbrechtlicher Fragen (Testamente,Erbverträge)
  • Ehescheidung
  • Fragen des Kindes- und des Ehegattenunterhaltes
  • Elterliches Sorgerecht und Gestaltung des Umgangsrechts mit den Kindern
  • Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Gesamtschuldnerausgleich
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Aussergerichtliche Schuldenbereinigung und Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Mietrecht um die Ehewohnung