Arbeitsrecht
Seit 2007 führe ich die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Gegenstand meiner Tätigkeit ist die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern und von mittelständischen Unternehmen. Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit.
Insbesondere besteht meine Tätigkeit in der
- Beratung hinsichtlich der Abfassung von Arbeitsverträgen
- Vertretung im Rechtsstreit um den Kündigungsschutz
- Regelung der Beendigung und der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
- Beratung in Fragen der Entlohnung, des Urlaubes, der Zeugniserteilung
- Klärung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz
- aussergerichtlichen Schuldenbereinigung und der Einleitung von Insolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren
